Verbraucher aufgepasst EuGH (Rechtssache C-66/19) Widerruf – sofort!
Darlehensnehmer, haben jetzt die Möglichkeit erfolgreich zu widerrufen: Wenn Widerrufsbelehrungen auf „Pflichtangaben des „§492 Abs. 2 BGB“ Bezug nehmen, um beim Vorliegen der Pflichtangaben den Beginn der Widerrufsfrist laufen zu lassen, ist dies unwirksam. Konsequenz: Die Frist ist noch nicht abgelaufen. Die Kaskadenverweisung ist unwirksam. [...]